Die Beauftragung eines Gutachters folgt klaren und nachvollziehbaren Regeln und Grundsätzen, ganz gleich, um welche Art von Gutachten es sich dabei handelt. Gutachterinnen und Gutachter sind anerkannte und vor allem unabhängige Prüf- und Kontrollinstanzen mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung, die in jedem Bauprojekt zum Einsatz kommen. Denn in Deutschland gelten, zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner, klare Vorgaben und Richtlinien.
Die Eigentümer der Flächen in und im direkten Umfeld der Siedlung Ludwigsfeld, brauchten vor der Beschäftigung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Vorhaben, eine Grundlage, inwiefern eine Weiterentwicklung der Siedlung überhaupt möglich ist. Die bereits erstellten Gutachten stellen damit nur einen ersten Schritt dar. Zumal alle bisher erstellten Studien von den Expertinnen und Experten der Stadtverwaltung geprüft wurden, bevor sie dann die Grundlage für den Grundsatzbeschluss bildeten.
Die jeweils fortgeschriebenen Fachgutachten werden zu jedem Planungsschritt von den Fachabteilungen des Planungsreferats und von anderen beteiligten Referaten der Stadt München geprüft und bewertet. Die Stadt hat somit immer einen direkten Zugriff und Einfluss auf die Gutachten und prüft diese auf ihre Qualität und die strikte Einhaltung aller relevanten Vorgaben und Richtlinien.